Erläuterung und Begründung des Synodalbeschlusses zur Trauung von gleichgeschlechtlichen Menschen in eingetragener Lebenspartnerschaft von OKR Dr. Matthias Kreplin

Erläuterung und Begründung des Synodenbeschlusses zur Trauung von gleichgeschlechtlichen Menschen in eingetragener Lebenspartnerschaft gefasst auf der Frühjahrstagung vom 19. bis 23. April 2016

Oberkirchenrat Dr. Matthias Kreplin: 26.04.2016


Dr. Kreplin erläutert zunächst, weshalb der Beschluss aus dem Jahr 2003 aus seiner Sicht nicht aufrecht erhalten wurde. Sodann reflektiert er den Umgang mit den einschlägigen Bibelstellen zum Thema. Er entdeckt in der biblischen Überlieferung zwei Grundlinien, die zu einer positiven Haltung gegenüber verantwortlich gelebter gleichgeschlechtlicher Partnerschaft führen können:

1) Die Bezogenheit aufeinander in Liebe als zentrale ethische Norm, die es aus seiner Sicht verbietet, die Verbindung von gleichgeschlechtlichen Paaren abzuwerten.

2) Der Widerspruch gegen Ausgrenzung: ein klarer Auftrag, Minderheiten und am Rande Stehende zu integrieren.

Anschließend versucht er eine Verhältnisbestimmung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften zur Ehe und schließt mit Überlegungen, was der Beschluss für das Miteinander in der Landeskirche bedeute. 

Dabei sind für Personen, die den Beschluss der Landessynode ablehnen, sicher vor allem folgende Passagen interessant:

„Allen Landessynodalen war bewusst, dass nicht alle Mitglieder unserer Landeskirche diesen Beschluss mittragen können. Manche kommen in der Abwägung der biblischen Befunde zu einem anderen Ergebnis und lehnen die öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ab. Auch sie haben selbstverständlich weiterhin Platz in der Landeskirche. Und wir brauchen auch weiterhin das gemeinsame Gespräch über die verschiedenen Positionen.

Niemand soll gezwungen werden etwas zu tun, was er oder sie mit eigenen Einsichten und Gebundenheiten nicht vereinbaren kann. In der nun auszuarbeitenden Lebensordnung „Trauung, Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft“ soll es darum Regelungen geben, die keine Pfarrerin und keinen Pfarrer dazu verpflichten, eine Segnung durchzuführen. Pfarrerinnen und Pfarrer dürfen diese auch verweigern, wenn sie zu der Einschätzung kommen, dass eine solche Trauung in ihrer Gemeinde zu Verwerfungen führen würde, die das Miteinander gefährden …“

Den vollständigen Text der Erläuterung finden Sie hier.